Grundsätzlich gilt: In der Vegetationsperiode von März bis September sind stärkere Rückschnitte laut Bundesnaturschutzgesetz eingeschränkt,
um brütende Vögel zu schützen. In dieser Zeit sind lediglich leichte Formschnitte des Neuaustriebs erlaubt und sollten nur nach
sorgfältiger Kontrolle auf Nester erfolgen. Größere Rückschnitte sind in der Regel vom 1. Oktober bis 28. Februar möglich.
Wir beraten Sie gerne, welcher Schnittzeitpunkt für Ihre Hecken optimal ist, und übernehmen die fachgerechte Ausführung zum richtigen Zeitpunkt.